Die Zunahme und Ausweitung ambulanter Behandlungen, die zu früheren Zeiten noch stationär durchgeführt wurden, ist bereits beschlossene Sache vor dem Hintergrund der Kapazitätsengpässe der Krankenhäuser, aber auch im Sinne der Patienten. Die alternde Gesellschaft wird mehr Flexibilität bei der Behandlung erfordern. Dem trägt die Möglichkeit ambulanter Behandlungen Rechnung.
Aktuell hat sich auch Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zu dem Thema positioniert. Zwar ist aufgrund der Entwicklung der Bevölkerung mit einer vermehrten Zunahme stationärer Aufenthalte zu rechnen, die Dauer des stationären Aufenthalts ist aber stark rückläufig. Dies werde heute schon in deutschen Regionen immer deutlicher, in denen eine gute vertragsärztliche Versorgungsstruktur besteht, so Gassen auf der Fachtagung des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Berlin. Gassen geht noch einen Schritt weiter und sieht die ambulante Versorgung als „Medizin der Zukunft“.
Inzwischen liegen Forschungsergebnisse vor, die die aktuelle Situation zur Arbeitsteilung zwischen den Versorgungssektoren beleuchten. Danach können bei guter hausärztlicher Versorgung zum Beispiel im Falle behandlungsintensiver chronischer Erkrankungen wie Diabetes stationäre Aufenthalte vermieden werden. Eine derart anspruchsvolle haus- und fachärztliche Behandlung ist aber noch nicht in allen Regionen Deutschlands gewährleistet. Grundsätzlich ist schlussfolgern, dass die Qualität der ambulanten Versorgung in einer Region dann besonders hoch ist, wenn die Zahl der Fälle, in denen ein Krankenhaus in Anspruch genommen wird, im Vergleich niedrig ausfällt.
Die Entwicklung von der stationären Behandlung hin zur ambulanten Versorgung muss natürlich auch kostentechnisch kalkuliert werden. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) fördert dazu mit der Barmer GEK ein Gutachten, wie diese Entwicklung in Budgetverhandlungen zukünftig berücksichtigt werden kann.
Was sich als statistische Zahl gut liest, sollte auch der Sache nach noch einmal aufgegriffen werden. Tatsächlich ist nach Meldungen des Statistischen Bundesamts insbesondere bei Tumorerkrankungen ein Rückgang bei den Belegungstagen in Krankenhäusern festzustellen. Dies betrifft 16 von 17 KV-Regionen. Mit einem zahlenmäßigen Rückgang von 4,9 Prozent war die Entwicklung von der stationären zur ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg am höchsten. Die Meldung korrespondiert allerdings mit dem Umstand, dass ein massiver Anstieg bei der Zahl der Krebsneuerkrankungen zu verzeichnen ist. Insofern besteht bezogen auf Krebserkrankungen ohnehin sofortiges Handlungsbedürfnis. Die Berliner Krebsgesellschaft nimmt sich der ambulanten Behandlung der Krankheit flächendeckend an und hat nun ein Fortbildungsprogramm entwickelt und finanziert, um die ambulante psychoonkologische Betreuung von Krebspatienten zu verbessern.
Allerdings gab es auch einen Anstieg bei den Belegungstagen im vollständig erfassten Zeitraum 2011 bis 2012. Dieser betrifft Infektionskrankheiten, Krankheiten des Nervensystems und psychische Störungen sowie Verhaltensstörungen. Letztere Meldung muss sich wohl die steigende Zahl der „Burnout-Patienten“ zurechnen lassen, die zurzeit Politiker veranlassen, über die Einführung einer „Anti-Stress-Verordnung“ zu beraten.