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Nun ist es amtlich: Die AOK plus hat sich als erste gesetzliche Krankenkasse verbindlich zu den viel diskutierten Zusatzbeiträgen geäußert und trumpft geradezu mit einem sensationellen Angebot auf: Einschließlich Zusatzbeitrag sollen die Beiträge für Versicherte in Thüringen und Sachsen bei 14,9 Prozent liegen. Damit beträgt der Zusatzbeitrag nur 0,3 Prozent. Die AOK Plus bleibt damit deutlich unter der bereits von der Politik für den Zusatzbeitrag gerechtfertigten Größenordnung von 0,9 Prozent.

Derzeit zählt die AOK Plus etwa 2,7 Mio. Versicherte, die sich somit ab dem neuen Jahr auf niedrigere Beiträge freuen dürfen. Der AOK Plus – Vorstandsvorsitzende Rainer Striebel traut sich sogar eine Prognose zu, nach welcher der Beitragssatz von 14,9 Prozent sogar über drei Jahre gehalten erden kann, sofern sich an den Rahmenbedingungen nichts ändert. Die AOK Plus räumt auch ein, bewusst als erste gesetzliche Krankenkasse diese Entscheidung getroffen und öffentlich verkündet zu haben, um damit ein Zeichen zu setzen. Die Kasse sieht sich als Beispiel für eine gut aufgestellte und vor allem auch nachhaltige interne Finanzpolitik, denn man sei auch für die nächsten Jahre gut gerüstet, so Sven Nobereit, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Plus.

Die Meldung der AOK Plus lässt mit Spannung erwarten, wie die anderen Kassen reagieren und in welcher Form sie den Wettbewerb aufnehmen. Die Techniker Krankenkasse hat ihre Mitglieder bezüglich einer Mitteilung über die Höhe ihrer Zusatzbeiträge auf Dezember 2014 vertröstet. Die TK-Versicherten warten sicherlich mit etwas Skepsis, denn die TK gehört mit zu den Kassen, die zuletzt das bislang größte Defizit erwirtschaftet haben. Ob sich dies jedoch zwangsläufig bei der Festsetzung der Zusatzbeiträge auswirkt, bleibt abzuwarten. Insoweit liegt zumindest eine Mitteilung der TK vor, wonach auch sie jedenfalls noch unter der 0,9 Prozent-Grenze bleiben möchte.

Parallel zu dem Meldungen um konkrete Zusatzbeiträge müssen sich die gesetzlichen Kassen eine Kritik des Bundesversicherungsamtes gefallen lassen. Nach Meinung des BVA haben sie ihre Rücklagen von insgesamt 900 Mio. Euro nicht sicher genug angelegt, sondern sind sog. „Klumpenrisiken“ eingegangen. Diese entstehen, wenn eine Vermögensanlage einseitig oder beispielsweise nur bei einem Finanzinstitut erfolgt. Nach Angaben des BVA haben 22 der 34 Kassen mehr als 70 Prozent ihrer Mittel bei nur einer Bank angelegt. Rund die Hälfte der 34 Kassen verfügte nur über Konten bei einem Kreditinstitut. Welche Kassen sich namentlich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen, teilte das BVA nicht mit und beruft sich hierfür auf den gesetzlich verbrieften Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.  Der Linken-Abgeordnete Harald Weinberg neutralisiert indes:  Nach seiner Meinung sind die bekannt gewordenen Verfehlungen der Kassen verhältnismäßig klein und die Anlage sind insgesamt deutlich sicherer als bei der privaten Krankenversicherung, die höhere Renditeziele verfolgt.

Auch die Bundesregierung äußert sich bescheiden: Sie hält das geltende Recht für ausreichend, um Rechtsverstöße von Krankenkassen zu verhindern oder zu sanktionieren. Die Rechtsaufsicht liege beim BVA und den Länderaufsichtsbehörden. Zudem sei Ende Februar ein Rundschreiben mit „Empfehlungen zur Erstellung einer Anlagenrichtlinie durch Krankenkassen“ ergangen, die zuvor mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmt worden war.