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Durchdachte Präventionsprogramme zur besseren Vorbeugung gegen Volkskrankheiten sind Gesundheitsminister Gröhe besondere finanzielle Opfer wert. Der in Deutschland vorhandene Wohlstand und das Altern der Bevölkerung bringen verbreitet gesundheitliche Probleme mit sich. Übergewicht, wenig Bewegung, Süchte wie das Rauchen und Alkohol und Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herz-Kreislauferkrankungen sind die Folge. Immerhin gelten in Deutschland etwa 60 Prozent der Männer und 45 Prozent der Frauen als zu dick, 30 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen rauchen. Ein politischen Handeln ist schon seit längerer Zeit herbeigewünscht worden. Bisherige Versuche blieben bislang erfolglos. Zuletzt war Daniel Bahr 2013 mit seinem Gesetzesentwurf im Bundesrat gescheitert. Bundesgesundheitsminister Gröhe macht sich nun stark für ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz, dass jedenfalls 2016 in Kraft treten soll.

Gröhe ist für seine Präventionsstrategie auch zu gewichtigen Investitionen bereit. Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und auch die private Kassen sollen zusammen 530 Mio. Euro in Präventionsprogramme stecken dürfen. Die Pflegeversicherung soll strukturell neue Weichen stellen:  Entsprechend des im Zuge der Gesundheitsreform umzusetzenden Grundsatzes „ambulant vor stationär“ soll im Pflegesektor das Prinzip „Reha vor Pflege“ umgesetzt werden. Der Bundesgesundheitsminister setzt dabei auch auf eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Zu diesem Zweck sollen sich laut Gröhe auch Länder und Kommunen finanziell beteiligen. Um den Ansprüchen des Sozialstaats gerecht zu werden, muss laut Gröhe auch für die sozial Schwachen in der Bevölkerung der Zugang zu Präventionsangeboten gesichert sein. Damit wird deutlich, dass Vorsorge keinesfalls eine Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit von Bürgern sein soll.

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, hat konkrete Vorstellungen für den Ausbau der gesundheitlichen Vorsorge. Aus seiner Sicht könnten Sportkurse auf Rezept eine echte Alternative zu einer Arznei darstellen. Er wünscht sich eine entsprechende gesetzliche Regelung im neuen Präventionsgesetz.

Für die Alkoholabhängigen und / oder entsprechend Gefährdeten hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) Stellung bezogen. Deren Geschäftsführer Raphael Gaßmann sprach sich für ein Verkaufsverbot gegenüber Jugendlichen aus, dass nicht nur für „harte“ alkoholische Getränke wie Schnaps gelte. Auch höhere Preise könnten zu einem bewussteren Alkoholkonsum führen. Die DHS wird durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt und sieht sich als Vertreterin nahezu aller in der Suchthilfe und Suchtprävention tätigen Organisationen.

Gegen flächendeckende Alkoholverbote brachte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml vor, dass weitreichende Verbote oft das Gegenteil bewirken. Stattdessen sei Aufklärung sinnvoller.

Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist die Spielsucht, erinnerte Marlene Mortler von der CDU, als Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Mit dieser Einschätzung korrespondiert eine neue Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Diese zeigt, dass die Zahl derer, die Geldspielautomaten nutzen, auf 3,7 Prozent angestiegen ist. Diese Gruppe bildet auch mit 28,6 Prozent den höchsten Anteil der problematischen Vielspieler. Gut 0,8 Prozent der Bevölkerung, also 438.000 Menschen, sind nach der Studie sogar spielsüchtig. Dabei ist aus unserer Sicht auch an die Sucht nach dem Griff zum Smartphone zu denken. Bonner Forscher gaben Anfang 2014 bekannt, dazu eine Pilotstudie durchzuführen. Die ersten Ergebnisse bezeichnete der Leiter der Studie, Psychologe Dr. Christian Montag als „erschreckend“, da das Handy im Schnitt 80 mal aktiviert wurde.

Das Präventionsgesetz wird sich daher einigen Herausforderungen stellen müssen.