Seite wählen

Der Bundesrat hat gegenwärtig in zweiter Lesung das Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Es besteht also eine gute Aussicht, dass es wie geplant am 01. Januar 2014 in Kraft tritt. Durch das neue Gesetz wird vor allem auch der Rahmen für die Pflege in den eigenen vier Wänden gestärkt.

Zusätzlich 1,4 Milliarden Euro stehen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom kommenden Jahr an für die häusliche Pflege zur Verfügung. Die Leistungsbeträge der Pflege werden um vier Prozent erhöht, was ausschließlich einen Ausgleich für die Preisentwicklung der letzten drei Jahre darstellen soll. Auch der vieldiskutierte Pflegevorsorgefonds wird durch das Gesetz verabschiedet. Angehörige von Pflegebedürftigen können durch das Gesetz auf mehr Unterstützung zählen. So wird ihnen eine zehntägige Lohnersatzleistung gezahlt, wenn Angehörige plötzlich auf Pflege angewiesen sind. Außerdem gibt es bald bessere Möglichkeiten, verschiedene Unterstützungsleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu kombinieren.

Zugunsten der stationären Pflegeeinrichtungen steigen die Leistungen der Pflegeversicherung je nach Pflegestufe zwischen 41 und 77 Euro pro Monat. Ein neuer Betreuungsschlüssel soll dem Pflegekräftemangel entgegentreten: Das Verhältnis lautet künftig 1:20; die Pflegeversicherung finanziert dann pro Jahr bis zu 45.000 zusätzliche Betreuungskräfte für die stationäre Pflege. Derzeit sind etwa 25.000 Pflegekräfte vorhanden. Zugunsten der Krankenhäuser werden der Versorgungszuschlag und der Mehrleistungsabschlag verlängert. Beide sind vormals zur Stabilisierung der Finanzlage der Krankenhäuser eingeführt worden. Zudem soll die Qualität der stationären Versorgen in Hinblick auf die Vermeidung der Ausbreitung der multiresistenten Keime  verbessert werden. Den gesetzlichen Krankenkassen wird künftig ein Modellvorhaben für ein risikobasiertes Screening auf bestimmte multiresistente Erreger im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes ermöglicht. Die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll dann Gegenstand eines zweiten Pflegestärkungsgesetzes innerhalb dieser Legislaturperiode sein. Die neuen Maßstäbe in der Pflege haben allerdings auch ihren Preis. Zum Jahreswechsel werden die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte steigen. Diese Erhöhung dient auch der Finanzierung des geplanten Pfegeunterstützungsgeldes.

Kommentar: Das neue Pflegestärkungsgesetz könnte geradezu eine Veränderung der ganzen Struktur im Bereich der Pflege zur Folge haben. Dies ergibt sich schon aus den neuen Rahmenbedingungen für die Pflege im eigenen Zuhause der Bedürftigen. So wird mehr flexibel gestaltbarer mobiler Einsatz von Pflegepersonal, Apotheken und ggf. auch Ärzten gefragt sein. Die Delegation ärztlicher Leistungen wird eine völlig neue Rolle und einen hohen Rang einnehmen. Arbeitgeber müssen sich auf die kurzfristigen Meldungen ihrer Arbeitnehmer einstellen, die sich plötzlichen Pflegefällen im Angehörigenkreis widmen möchten. Insgesamt wird die ganze Gesellschaft aufgefordert sein, das neue Gesetz in der Praxis umzusetzen. Hieraus können sich auch neue Potentiale im Dienstleistungs- und Homecaresektor ergeben.

[ilink url=“http://www.hcm-magazin.de/erstes-pflegestaerkungsgesetz-das-aendert-sich-2015-in-der-pflege/150/10661/255858″] Link zur Quelle (hcm-magazin)[/ilink]