Experten sind sich einig: Durch geeignete Präventionsmaßnahmen können gesundheitliche Probleme reduziert oder sogar verhindert werden. Daher soll in Zukunft mit dem Präventionsgesetz die Gesundheitsvorsorge in Deutschland gefördert werden. Dabei ist klar: Das ist nicht zum Nulltarif möglich.
Insgesamt sollen die Krankenkasse ab 2016 pro Versichertem sieben Euro zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen aufwenden. Davon sollen mindestens je zwei Euro für betriebliche Gesundheitsförderung und für Prävention in Lebenswelten entfallen. So sieht es der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor. Insgesamt werden die jährlichen Mehrausgaben auf 220 bis 240 Mio. Euro geschätzt.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt das Präventionsgesetz grundsätzlich, kritisiert allerdings, dass GKV und Pflegekassen allein für die dadurch entstehenden Kosten aufkommen sollen. „Prävention und Gesundheitsförderung sind Gemeinschaftsaufgaben. Daher müssen die Ausgaben auch auf alle Schultern gerecht verteilt werden“ erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Bereits im vergangenen Jahr schickte der Bundesrat das Präventionsgesetz in den Vermittlungsausschuss. Grund der Beanstandung war die einseitige finanzielle Belastung der GKV. Stattdessen sollten auch die übrigen Sozialversicherungsträger sowie die PKV bei der Mitgestaltung und Finanzierung eine Rolle spielen. Weiterhin wurde besonders kritisiert, dass über die GKV-Beiträge die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, also eine Bundesbehörde, finanziert werden solle sowie der Umstand, dass das Gesetz von einem „überholten und engen Verständnis von Prävention“ geprägt sei.
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