Unter dem Begriff E-Health versteht man allgemein die Einbeziehung des Internets und elektronischer Geräte in die medizinische Versorgung und weiterer Anwendungsbereiche innerhalb des Gesundheitswesens. Darunter fallen die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Patientendaten mittels der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) ebenso wie Apps für das Smartphone, mit denen beispielsweise Vitalparameter an den Hausarzt übermittelt werden können. In Deutschland steckt E-Health allerdings noch in den Kinderschuhen. Nur wenige Anwendungen haben sich mittlerweile etabliert. Das will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nun mit einem E-Health-Gesetz ändern und dementsprechende Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen beschleunigen.
Im Sommer 2014 kündigte Gröhe anlässlich der Eröffnung des Hauptstadtkongresses „Gesundheit und Medizin“ ein E-Health Gesetz an. Damit sollen die Bereitstellung von medizinischen Anwendungen über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) beschleunigt und die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens vorangetrieben werden. Ziel sei es, Heilberuflern und Apothekern die Arbeit zu erleichtern und gleichzeitig die Versorgung der Patienten zu verbessern. Erste Entwürfe werden von Gröhe für Ende Januar erwartet, für diesen Plan erntete der Minister viel Zustimmung. Das geplante Gesetz soll im Wesentlichen auf vier Eckpunkte eingehen: Fristen für konkrete Anwendungen der EGK, Finanzierungsvereinbarungen für den Online-Rollout, Verbesserung der Interoperabilität zwischen den IT-Systemen in Kliniken, Apotheken und Arztpraxen sowie einer Öffnung der Infrastruktur für andere Anwendungen und Akteure.
Das bisherige Problem bei der Umsetzung: Viele Akteure wie beispielsweise Interessensverbände forderten weitreichende Mitspracherechte, was eine Umsetzung des Konzepts verzögerte. Außerdem wird die elektronische Speicherung und Verarbeitung von Patientendaten kritisch diskutiert. Beim Stichwort Big Data denkt man nicht selten an Überwachung der Nutzer, den Missbrauch von Daten sowie deren Diebstahl. Daten müssen daher geschützt werden, aber berechtigte Zugriffe dürfen nicht erschwert werden. Gröher versichert, dass Datenschutz bei der Umsetzung eines E-Health-Gesetzes groß geschrieben würde und mit der Beauftragten der Bundesregierung für den Datenschutz abgestimmt werde. Die Sorge vor dem unberechtigten Zugriff auf und dem illegalen Handel mit Patientendaten, beispielsweise durch Hacker, ist nicht unbegründet. Daher werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, um die sensiblen Daten zu schützen. Vorstellbar wäre ein System wie in Estland, dort erhalten Patienten automatische eine Übersicht, wer ihre elektronische Patientenakte zu welchem Zeitpunkt aufgerufen hat. Auch der Vorschlag von Informatikern der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich könnte zukünftig Patientendaten schützen. Demnach sollen Patienten künftig die Zugriffsrechte selbst verwalten und beispielsweise Familienmitglieder oder Apotheken freischalten können.
Eine weitere Baustelle, wenn es um E-Health geht, stellt die Interoperabilität von Schnittstellen dar. Bisher sind zwar schon viele Daten vorhanden, aber die Möglichkeiten, diese zu nutzen, werden noch nicht voll ausgeschöpft. Arzptraxen, Kliniken, Apotheken etc. nutzen bisher Systeme, die nicht miteinander kompatibel sind. So sind Anwendungen wie beispielsweise elektronische Arzneimittelrezepte noch Zukunftsmusik und auch die lang geplante elektronische Gesundheitskarte bietet Patienten, Ärzten und Apothekern bislang keine nennenswerten Vorteile. Um diesen Missstand zu beheben und weitere geplante Anwendungen wie die Speicherung von Notfalldaten, die automatische Überprüfung von Wechselwirkungen bei verschriebenen Medikamenten sowie den elektronischen Arztbrief umzusetzen,
Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) wird daher noch einiges zu tun haben, bis die Möglichkeiten annähernd genutzt werden können. Es bleibt abzuwarten, wie weitreichend der angekündigte Gesetzesentwurf ausfällt und wie schnell die Umsetzung erfolgt. Klar ist, dass das Gesundheitswesen langfristig nicht die Augen vor neuen Technologien verschließen kann. Wichtig ist allerdings, dass sowohl die positiven Folgen als auch mögliche Risiken realistisch eingeschätzt und berücksichtigt werden.