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Viele hätten nicht mehr damit gerechnet: Am 1. April tritt in Bayern ein neuer Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zwischen der AOK Bayern und dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) in Kraft. Beide Organisationen waren zuletzt durch einen Gerichtsstreit in Erscheinung getreten. Die Krankenkasse habe zu Unrecht Artzhonorare einbehalten, so der Verband.

Vom Sozialgericht München wurde die AOK Bayern Anfang März in einer Eilentscheidung dazu verpflichtet, die einbehaltenen Honorare in Höhe von rund zwei Mio. Euro an die Ärzte zurückzuzahlen. Der BHÄV bezeichnete dieses Urteil als wichtiges Signal an die AOK Bayern, den AOK-Hausarztvertrag als Alternative zur Regelversorgung weiter auszubauen. Ende vergangenen Jahres erhielten rund 2.700 Hausärzte in Bayern aufgrund von Falschabrechnungen eine Rückforderung der zuviel gezahlten Honorare. Rund 1.800 Ärzte legten Widerspruch ein. Nach erneuter Prüfung  verrechnete die AOK Bayern die offenen Forderungen mit den Abschlagszahlungen für Januar. Die Ärzte legten gegen dieses Vorgehen Beschwerde ein und wurden darin vom BHÄV unterstützt. Die AOK Bayern sträubte sich Angaben der „Ärztezeitung“ bisher gegen den HzV-Vertrag. Während derartige Verträge beispielsweise in Baden-Württemberg seit Jahren gut funktionieren, tun sich Verband und Kasse in Bayern schwer.

Laut Angaben des Verbands soll es sich bei dem nun startenden Vertrag um einen unbefristeten Vollversorgungsvertrag handeln. Der aktuell laufende Vertrag werde für die teilnehmenden Ärzte und Versicherten lückenlos fortgesetzt. Auch bei der Honorarstruktur seien keine grundlegenden Änderungen geplant, sondern es bleibt bei einer kontaktunabhängigen Strukturpauschale zuzüglich den Grund- und Chronikerpauschalen. Änderungen seien lediglich hinsichtlich der hausärztlichen Tätigkeit geplant.

Kommentar: Die hausarztzentrierte Versorgung wurde im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes zunächst auf freiwilliger Basis eingeführt, im Jahr 2007 dann in eine verpflichtende Vorschrift umgewandelt. Seither sind gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Dazu schließen die Krankenkassen mit speziell qualifizierten Allgemeinmediziniern oder hausärztlichen Internisten entsprechende Verträge ab. Die Teilnahme der Versicherten an dem Modell ist freiwillig, sie müssen sich allerdings auf einen Hausarzt festlegen und Fachärzte nur auf dessen Überweisung hin aufzusuchen. Ausnahmen gelten für Augen- und Kinderärzte sowie Gynäkologen. Im Gegenzug kann die Krankenkassen Anreize wie Prämien oder Vergünstigungen anbieten.

[ilink url=“http://www.bhaev.de/index.php/berufspolitik/berufspolitische-informationen/rundschreiben/2120-neuer-hzv-vertrag-der-aok-bayern-startet-zum-1-april.html“] Link zur Quelle (BHÄV)[/ilink]