Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2007 einige wirksame Instrumente zur Ausgabenkontrolle an die Hand bekommen, darunter Rabattverträge und Hersteller-Zwangsrabatte für Arzneimittel. Diese Maßnahmen haben sich in den vergangenen Jahren als erfolgreich erwiesen. Aktuelle Untersuchungen zeigen allerdings, dass der Trend rückläufig ist.
Insgesamt reduzierten sich die Arzneimittelausgaben der GKV durch die verschiedenen Nachlässe von Herstellern und Apotheken im Januar um 238 Mio. Euro. Durch Rabattverträge zwischen GKV und Pharmaherstellern konnten noch einmal 141 Mio. Euro eingespart werden. Dieser Wert liegt neun Prozent unter dem Vorjahresniveau. Zu diesen Ergebnissen kommt das Marktforschungs-Unternehmen IMS Health in seinem Marktbericht über die Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Januar 2015. Der Herstellerabschlag liegt seit April des Vorjahres bei sieben Prozent, zuvor betrug er sechs Prozent. Der Abschlag, den Apotheken der GKV je verordneter, rezeptpflichtiger Packung gewähren müssen, sank im Januar dieses Jahres von 1,85 auf 1,77 Euro. Der Gesamtwert der Rabatte von Pharmaherstellern gegenüber der Privaten Krankenversicherung (PKV) lag bei 26 Mio. Euro. Laut Berechnungen des Beratungsunternehmens IMS Health konnten Krankenkassen im ersten Halbjahr 2014 rund 2,3 Mrd. Euro Arzneimttelkosten einsparen.
Insgesamt konnte der Pharma-Gesamtmarkt im Januar ein Umsatzplus von vier Prozent verzeichnen. Der Umsatz belief sich damit auf 3,2 Mrd. Euro, hierfür wurde der Abgabepreis der Pharmahersteller ohne Berücksichtigung von Rabatten zugrunde gelegt. Der Absatz stieg um ein Prozent auf 8,1 Mrd. Zähleinheiten (Anzahl der Kapseln, Tabletten etc.).
[ilink url=“http://www.imshealth.com/deployedfiles/imshealth/Global/EMEA/Germany_Austria/Press%20Room/TOP%20Line%20Market%20Data/Marktbericht/pdf%202015/2015_01_IMS_Marktbericht.pdf“] Link zur Quelle (IMS Health)[/ilink]