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Gemäß der Jahresstatistik 2014 der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) gab es im vergangenen Jahr von insgesamt 14.663 gemeldeten Fällen 3.796 gutachterlich festgestellte Behandlungsfehler. Von diesen sind 18 Behandlungsfehler auf Medizinprodukte zurückzuführen. Dies entspricht einer Quote von ca. 0,5 Prozent.

Ungefähr zwei Drittel der Fehler betreffen Behandlungen in Krankenhäusern, rund ein Drittel sind Vorwürfe gegen niedergelassene Ärzte. Der sensibelste Bereich ist die Chirurgie. 7.845 Fällen stehen in direktem Zusammenhang zu Operationen. Dies habe damit zu tun, dass der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liege, wenn ein unerwarteter Behandlungsverlauf nach einer Operation eintritt. Im Gegensatz hierzu würden Fehler bei der Medikation von Patienten nicht wahrgenommen, so Prof. Dr. Astrid Zobel, leitende Ärztin des MDK Bayern.

[ilink url=“http://www.bvmed.de/de/recht/sicherheit/behandlungsfehler-anteil-der-medizinprodukte-liegt-bei-nur-0-5-prozent“] Link zur Quelle (BVMED) [/ilink]