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Die Bundesregierung möchte die Schweigepflicht über Patientendaten ausweiten. Künftig sollen auch IT-Dienstleister dazu verpflichtet sein. Diesbezüglich hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) um Prüfung gebeten, ob IT-Dienstleister in den Paragraph 203 des Strafgesetzbuch über die Verletzung von Privatgeheimnissen mit einbezogen werden müssen.

Wichtig sei, dass es dem Patient überlassen ist, wer seine Daten nutzen darf, so Gröhe. Zusätzlich sei ein Schlüssel notwendig, mit dem Ärzte oder andere Heilberufler den sicheren Datentransport abwickeln können. Der Gesundheitsminister macht weiterhin deutlich, dass der Datenschutz eine bedeutende Rolle in der aktuellen Debatte um das E-Health-Gesetz spiele.

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