Am 1. Juli wurde der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Dieser sieht keine neuen Kredite bis 2019 vor. Wohl auch deswegen zeigte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) spendabel: Der Bundeszuschuss an die Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen wird im Jahr 2016 um 2,5 Mrd. Euro höher ausfallen und damit bei insgesamt 14 Mrd. Euro liegen. Damit will Schäuble die für die Haushaltssanierung abgezogenen Gelder wieder in den Fonds zurückzahlen. Doch das bedeutet nicht unbedingt eine Entlastung für das Gesundheitssystem.
Im Gesundheitsfonds befanden sich zum Ende des ersten Quartals 2015 ca. zehn Mrd. Euro auf der hohen Kante. Gemeinsam mit den Reserven der Krankenkassen beliefen sich die Rücklagen auf rund 25,3 Mrd. Euro. Dennoch steigen die Beiträge zur Krankenversicherung, die erste Kasse hat bereits den einkommensabhängigen Zusatzbeitragssatz erhöht, der zu Beginn des Jahres eingeführt wurde.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kam in einer jetzt veröffentlichten Analyse zu dem Schluss, dass die Bundeszuschüsse die versicherungsfremden Leistungen nicht ausgleichen. Als Folge seien die Sozialabgaben in Deutschland im EU-Vergleich deutlich zu hoch. Zu den versicherungsfremden Leistungen zählen die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen oder geringfügig beschäftigten Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern, Leistungen rund um Schwangerschaft und Mutterschaftsgeld, Leistungen zur Empfängnisverhütung, aber auch die Mütterrente oder die Rente mit 63.
Die hohen Sozialabgaben verteuern den Faktor Arbeit hierzulande deutlich. Das DIW argumentiert daher, dass versicherungsfremde Leistungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse seien und daher von der Allgemeinheit getragen werden sollten: Also aus Steuergeldern finanziert werden sollten und nicht nur aus Sozialabgaben.
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