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Bei der Neuregelung der Sterbehilfe gibt es erneut verfassungsrechtliche Bedenken vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. So berichtete die Zeitung „Die Welt“ unter Berufung auf Ausarbeitungen der Bundestagsjuristen, dass auch der Entwurf mit dem bislang größten Zuspruch von verfassungsrechtlichen Problemen betroffen sei.

Der Wissenschaftliche Dienst sehe einen möglichen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Der Entwurf mache nicht deutlich, wie die verbotene geschäftsmäßige Suizidhilfe mit Wiederholungsabsicht und die erlaubte Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven voneinander abgegrenzt werden könne.

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