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Die Verhandlungen zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband sind beendet, auch dank der Hilfe der für Konflikte zuständigen Schiedsstelle. Streitpunkt war die Systematik des Ausgleichs der steigenden Prämien zur Berufshaftpflichtversicherung, um gerade Hebammen mit wenigen Geburten zu unterstützen, die Qualitätskriterien für Hausgeburten sowie damit verbunden die Erhöhung des Honorars.

Die neue Regelung sieht vor, dass Hebammen vier geburtshilfliche Leistungen pro Jahr erbringen müssen, um die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet zu bekommen.

Ebenso wurde eine fünfprozentige Honorarerhöhung beschlossen. Diese Erhöhung war zwar schon 2013 vorgesehen, allerdings sollte sie erst mit der Gültigkeit von Qualitätskriterien Anwendung finden.

[ilink url=“https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_298240.jsp“] Link zur Quelle (gkv-spitzenverband)[/ilink]