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Laut einem aktuellen Urteil des Landessolzialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen ist der Bund zu einer Nachzahlung aus dem Gesundheitsfonds an die AOK Rheinland/Hamburg in Höhe von 69 Mio. Euro verpflichtet. Das Urteil beinhaltet die Aufhebung eines von der Krankenkasse angefochtenen Bescheid des Bundesversicherungsamtes (BVA).

Die Ausschüttungen an die AOK Rheinland/Hamburg wurden durch Regelungen gekürzt, die im Ausland wohnende Versicherte betreffen. Traditionell hat die AOK viele solche Versicherte, weshalb die finanziellen Konsequenzen stark waren.

Aufgrund intransparenten und missverständlichen Handlungen des BVA sei die Kasse in ihrer Finanzplanung benachteiligt worden. Das Gericht erachtete den Vertrauensschutz der Kassen bei ihrer Finanzplanung als besonders wichtig und gab der Kasse Recht.

In den vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwalteten Gesundheitsfonds fließen alle Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden anschließend anhand von Morbiditätskriterien und Versichertenanzahl wieder an die Krankenkassen ausgeschüttet.

[ilink url=“https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/02_11_2015_/index.php“] Link zur Quelle (Justiz NRW)[/ilink]