Am 5. November hat der Bundestag in der zweiten und dritten Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland beschlossen.
Das Gesetz habe zum Inhalt, die Palliativversorgung zu einem Teil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu machen. Weitere, das Bewusstsein sowie Rahmenbedingungen stärkende Aspekte wie finanzielle Verbesserungen oder eigene Abrechnungsgrundlagen für Palliativstationen in Krankenhäusern seien Maßnahmen des Gesetzesbeschlusses.
Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sei eine angemessene palliative Versorgung in allen Lebenslagen selbstverständlich. Mit dem Gesetz stärke man die Strukturen und baue die Versorgung aus.
[ilink url=“http://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2015/hpg-bt-23-lesung.html“] Link zur Quelle (BMG)[/ilink]