Am 3. Dezember wurde das deutsche E-Health-Gesetz nach zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet. Durch das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ sollen moderne Informations- und Kommunikationstechnologien in die medizinische Versorgung integriert werden. Einer der Schwerpunkte ist die Etablierung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden soll.
„Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran“, meinte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt.“ Über die eGK lassen sich problemlos Patientenstammdaten abrufen und aktualisieren. Zusätzlich verfügt sie über eine Speicherfunktion für medizinische Notfalldaten, die auf Wunsch des Patienten dort hinterlegt werden können. Weiterer Schwerpunkt des Gesetzes ist der elektronische Medikationsplan, der Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel nehmen müssen, zur Verfügung gestellt wird. Elektronische Arztbriefe, die bereits genutzt werden, sollen ab 2017 ein noch höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau erhalten. Auch die elektronische Patientenakte ist Teil des neuen Gesetzes.
„Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Patienten“, so Gröhe in der Pressemitteilung. Vom ursprünglichen Zeitplan ist der Bundesgesundheitsminister beim Gesetzesentwurf nicht abgewichen. „Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen.“ Zustimmung fand das Gesetz bei Union und SPD, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich ihrer Stimme und Die Linke war gegen die Einführung.
[ilink url=“http://www.bmg.bund.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2015-4/e-health-gesetz-23-lesung.html“] Link zur Quelle (Bundesgesundheitsministerium)[/ilink]