Vergangene Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Regelungen zum stationären Entlassmanagement im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ergänzt.
Demnach sind Krankenhäuser künftig dazu berechtigt, ihren Patienten bei der Entlassung häusliche Krankenpflege, Soziotherapie sowie Heil- und Hilfsmittel für bis zu sieben Tagen vorbehaltlich besonderer Ausnahmen zu verordnen. Zusätzlich könne für diesen Zeitraum sowohl eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden als auch die Arzneimittelversorgung durch entsprechende Verordnungen seitens der Krankenhausärzte gewährleistet werden.
[ilink url=“https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/595/“] Link zur Quelle (G-BA)[/ilink]