Der erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschloss in der vergangenen Woche auf Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) , dass ab April kommenden Jahres die Herzschrittmacherkontrolle die erste telemedizinische Leistung sein wird, welche über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechenbar ist.
Laut KBV-Vorstandsvorsitzendem Andreas Gassen könne die Telemedizin sowohl den niedergelassenen Ärzen als auch den Patienten als Unterstützung dienen.
Die Herzschrittmacherkontrolle sei in komplizierten Verhandlungen durchgegangen. Der Leistung sollen noch viele weitere folgen. Das Thema der Telemedizin wurde bereits vor zwei Jahren schon einmal angesprochen. Damals stieß es jedoch auf starke Abwehr.
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