Seite wählen

Die zur Drogeriekette Schlecker gehörende Versandapotheke Vitalsana muss sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verantworten. Grund hierfür ist die von der Schlecker in Deutschland ausgeübte Geschäftspraxis von Vitalsana. Dies widerspricht dem Fremdbesitzverbot für Apotheken. Vitalsana, die ihren Sitz formal in den Niederlanden hat, solle im baden-württembergischen Kornwestheim ein Call-Center zur Bestellanahme und Beratung betrieben haben. Zudem seien am Schlecker Hauptsitz in Ehingen Vertragsverhandlungen durchgeführt worden.

Bereits in der Vorinstanz hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) Vitalsana verboten, „in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur teilweise zu unterhalten“.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/markt/olg-vitalsana-verstoesst-gegen-apothekenrecht“]Link zur Quelle (apotheke adhoc)[/ilink]