Die Entwicklung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen wird mit
Sorge betrachtet. Die Finanzierung der Kassen fußt im Wesentlichen auf den
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, der durch die Kassenbeitraege gespeist
wird. Die Höhe der kassenindividuellen Zuweisung ergibt sich aus dem
Regelwerk des Risikostrukturausgleichs (RSA). Wenn Kassen mit den
Zuweisungen ihre Ausgaben nicht decken können, müssen sie sogenannte
Zusatzbeiträge erheben, die Kunden dieser Kassen dann direkt belasten.
Die aktuell gültigen Berechnungsmodelle des RSA führen zu einem deutlichen
Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Krankenkassenarten. So können Kassen
die Beiträge zum Teil erheblich absenken, da sie wesentlich mehr Geld aus
dem Gesundheitsfonds erhalten, als sie für Leistungen ausgegeben haben.
Stark profitiert das AOK-System, während die Ersatzkassen, die Betriebs-
und Innungskrankenkassen auf Ebene der Kassenarten Nachteile erleiden.
Dieses finanzielle Ungleichgewicht spiegelt nicht die wirtschaftliche
Situation und das wirtschaftliche Handeln der einzelnen Kassen wider.
Sollte das aktuelle Modell zur Berechnung des Risikostrukturausgleichs in
den nächsten Jahren unverändert bleiben, so ist die Existenz vieler
Krankenkassen verschiedener Kassenarten und somit die Kassenvielfalt
gefährdet. Dies ist gleichbedeutend mit einer starken Einschränkung der
Wettbewerbssituation und damit der Wahlmöglichkeit der Bürger.
Für die Leistungserbringer kann das bedeuten, dass zukünftig
Versorgungsverträge nur noch mit wenigen, marktbeherrschenden Krankenkassen
geschlossen werden können. Dies ist eine Verzerrung und Verschlechterung
der Wettbewerbssituation – und kann ein Risiko für innovative Versorgung
darstellen.
Eine kurzfristige Überprüfung der Berechnungsmodelle zum
Risikostrukturausgleich ist empfehlenswert und entsprechende Reformen
sollten zur Bestandssicherung des gegliederten Systems der gesetzlichen
Krankenversicherung zügig umgesetzt werden. Nur so kann auch in der Zukunft
allen Versicherten eine angemessene Versorgung in einem freien Wettbewerb
der Kostenträger und Leistungserbringer ermöglicht werden.
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