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Die Grünen haben in einer Anfrage an die Bundesregierung die Bonuszahlungen von Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten kritisiert, da sie laut der Fraktion das Solidarprinzip gefährden. Zudem fordern die Grünen Antworten auf die Frage, wie die Bundesregierung den Datenschutz für Gesundheitsdaten gewährleisten will.

Durch das Präventionsgesetz, welches Kassen seit 2016 verpflichtet, gesundheitsbewusstes Verhalten durch Boni zu belohnen, seien chronisch kranke Versicherte benachteiligt, während ohnehin gesunde Versicherte eine Beitragsreduzierung genießen. Entgegen dieser Meinung äußert sich die Bundesregierung wie folgt: „Boni können das Ziel unterstützen, die individuelle Gesundheit zu erhalten und zu bessern und die Solidargemeinschaft von Ausgaben für Krankenbehandlungen entlasten“. Auch die Kritik der Grünen, dass erhebliche Datenschutzrisiken entstehen, wenn die Boni mit der Überwachung der persönlichen Gesundheitsdaten durch elektronische Anwendungen geregelt werden, weist die Regierung zurück. Sie sagt, dass das Bundesversicherungsamt dafür sorgt, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen auf Basis des Sozialgesetzbuchs eingehalten werden. Des Weiteren weißt die Bundesregierung darauf hin, dass personenbezogene Daten wie Alter, Geschlecht oder gesundheitliches Risiko nicht in die Datenanalyse einfließen dürfen und sie von den Krankenkassen erwarten, mit den Daten verantwortungsvoll umzugehen.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=64404″] Name der Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]