Ab dem 1. Oktober 2016 haben Patienten nach dem neuen E-Health-Gesetz einen Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie regelmäßig drei oder mehr Medikamente einnehmen müssen. Sollten sich Änderungen bei der Medikation ergeben, müssen die Vertragsärzte den Medikationsplan aktualisieren. Als Honorar hierfür bekommen die Ärzte entweder vier Euro im Jahr oder einen Zuschlag von einem Euro im Quartal. Manche Ärzte finden dies einfach nur lächerlich, da die Vergütung in keinem Verhältnis zum Aufwand steht. Am kommenden Wochenende steht dann die Umstellung an. Dann wird das Update der Praxissoftware mit dem MP-Modul eingeführt. Ob dies alles reibungslos funktioniert, können die Arztpraxen noch nicht einschätzen. Auch ist noch nicht bekannt, ob die Softwarehäuser eine zusätzliche Gebühr für das neue Modul berechnen werden. Sicher ist nur, dass die EDV am Stichtag mitspielen muss, sonst könnte es zu chaotischen Situationen kommen.
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