Das Bundeskabinett hat beschlossen: Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz kommt, somit wird es ab 2018 kein Nebeneinander von papiergestützter und elektronischer Leistungsabrechnung mehr geben. Die Entlastung betrifft vor allem die ambulanten Pflegedienste, sodass in Zukunft mehr Zeit für die Pflege vorhanden ist. Bis zum 1. Januar 2018 legen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer alle Einzelheiten fest, die für eine elektronische Datenverarbeitung notwendig sind, um die Abrechnung pflegerischer Leistungen in Form elektronischer Dokumente möglich zu machen. Alle Dokumente in Papierform werden somit von elektrischen Dokumenten abgelöst. Mit 9000 aktiven Mitgliedseinrichtungen ist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. 275.000 Arbeitsplätze verteilt auf verschiedene Einrichtungen wie ambulante und (teil-) stationäre Pflege, Kinder-und Jugendhilfe und Behindertenhilfe profitieren von der neuen Regelung.
[ilink url=“http://www.dmrz.de/buerokratieentlastungsgesetz-vollelektronische-abrechnung-in-der-pflegeversicherung-kommt-2018-9-16.html“] Name der Quelle (Deutsches Medizinrechenzentrum)[/ilink]