Nach der gesetzlichen Definition ist ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) eine ärztlich geleitete Einrichtung, in denen Ärzte , die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Durch eine Reihe eingeführter Flexibilisierungen bei den Gesetzen ergaben sich sich neue Möglichkeiten, dass Vertragsärzte miteinander umfangreicher kooperieren können. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz beispielsweise wurde das MVZ als Kooperationsform eingeführt. Es gibt aber auch andere Alternativen mit Ärzten zu kooperieren. Als eine alternative Niederlassungsform für junge Allgemeinärzte sieht der Deutsche Hausärzteverband für die Zukunft Hausärztliche Versorgungszentren (HVZ). Ein Pilotprojekt hierzu gibt es bereits in Gummersbach. BAGs, das sind etablierte Berufsausübungsgemeinschaften, die früheren Gemeinschaftspraxen, sind ebenso möglich. Einzelkämpfer können hierbei bis zu drei Ärzte und Weiterbildungsassistenten beschäftigen. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Dreier-BAGs. Welche Kooperationsform für einen Arzt besser oder wirtschaftlicher ist, entscheidet jeder Einzelne selbst. Die Vor-und Nachteile eines MVZ oder einer BAG müssen ordentlich durchdacht werden.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/netze_kooperation/article/915199/geteilte-meinungen-mvz-bessere-kooperationsform.html“] Name der Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]