Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Aber bietet die Digitalisierung den Ärzten auch echte Anreize? Diese Frage stellt man sich, wenn man sieht, mit wie viel Eifer die Vorgaben des E-Health-Gesetzes zur Übernahme telemedizinischer Leistungen abgearbeitet werden. Hier wäre die Videosprechstunde zu nennen, die im Juli 2017 eingeführt werden soll. Für Ärzte wäre die neue Technik, in die man investiert, durch einen Beschlussentwurf erst einmal mengenbegrenzt. Wieso sollte dann investiert werden, wenn der Nutzen nicht erkennbar ist? Auch der E-Arztbrief wird nicht genügend honoriert, da die Faxe bei der Übermittlung von Arztbriefen besser bezahlt werden als online verschickte Arztbriefe. Damit E-Health im einheitlichen Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (EBM) Akzeptanz findet, bedarf es sicherlich gewissen Anreizen für Ärzte, damit die Technik auch umgesetzt werden kann.
Quelle: Ärztezeitung