Aus der jährlichen statistischen Erhebung der Bundesärztekammer (BÄK) für das Jahr 2016 geht hervor, dass die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland konstant geblieben ist. Von 7639 angezeigten Beschwerden wurde aber nur 2245 Behandlungsfehler von Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärzteschaft als echte Behandlungsfehler anerkannt. 2015 waren es 2132 Fälle und 2014 waren es 2252 Fälle. In 1845 Fällen haben die Behandlungen gesundheitliche Schäden verursacht, die zum Anspruch auf Entschädigung führten. Bei 400 Fällen konnte kein Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschädigung ausgemacht werden. 96 Patienten starben infolge Behandlungsfehler. Statistisch gesehen werden nur Fälle berücksichtigt, wenn Beschwerden des Patienten vorliegen; auch Behandlungsfehler infolge mangelnder Hygiene, die zu Infektionen führen, werden nicht berücksichtigt. Der Hauptgrund für Beschwerden über Fehler liegen bei Behandlungen von Arthrosen und Knochenbrüchen vor: 577 Beschwerden bei Knie -und Hüftbehandlungen, 171 bei Unterschenkel-und Sprunggelenkfrakturen, 162 bei Unterarmbrüchen und 154 bei Schulter-und Armfrakturen. Angesichts der zunehmenden Zahl der Behandlungen zwischen 2004 und 2015 sind laut Ärztekammer kaum Veränderungen registriert. Im ambulanten Bereich wurden 696 Mio. Behandlungen (+160 Mio.) gezählt und im stationären Bereich 19,8 Mio. Fälle (+2,5 Mio.).
Quelle: Pharmazeutische Zeitung