Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) macht bekannt, dass man sich in Fragen der Kostenübernahme des sogenannten Online-Rollouts der Telematikinfrastruktur (TI) mit dem GKV-Spitzenverband einigen konnte. Bei der Anbindung der Zahnarztpraxen werden die Ausstattungs-und Betriebskosten, die dort entstehen werden, auf Basis von Erstausstattungs-und Betriebskostenpauschalen von den Krankenkassen übernommen. Diese zum 31. März 2017 vereinbarte Grundsatzvereinbarung gilt erst einmal nur für Zahnärzte und deren Praxen. Auf die Höhe der Erstattungen konnte man sich aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht festlegen; es gilt aber auf jeden Fall, dass die Pauschale die günstigsten Kosten eines Standard-Paketes abdeckt. Diese bisher getroffene Vereinbarung ist aber sowohl für die KZBV als auch für die Zahnärzte unbefriedigend, da beide Seiten über die konkrete Abwicklung und die anfallenden Kosten nicht ins Detail gegangen sind.
Quelle: Ärztezeitung