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Aus einem Bericht der gematik, der Projektgesellschaft für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) geht hervor, dass das Zugreifen für Versicherte auf die Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, in Zukunft nicht ohne Probleme ablaufen wird. Zum einen ist Tatsache, dass die Endgeräte wie Smartphones, PC und Notebooks in Hinblick auf Hard-und Software unterschiedlich sind und auch in ihrer Funktion differieren, zum anderen ist der Zugriff auf personalisierte Daten schwierig. Der Versicherte kann zwar auf von ihm gespeicherte Daten wie Notfalldaten, Medikationsplan, Versichertenstammdaten, Organspendeerklärung sowie den e-Arztbrief zurückgreifen, möchte dieser jedoch auch bestimmte medizinische Daten abrufen, dann benötigt der Versicherte für den Zugriff einen Heilberufsausweis oder eine sogenannte Institutionenkarte (Zwei-Karten-Prinzip). Dadurch will der Gesetzgeber den Patient schützen. Auch die sichere Nutzung seiner persönlichen Daten obliegt dem Patienten, er ist für die Einhaltung von Verhaltensregeln verantwortlich und muss Gerätekonfigurationen zum Schutz der Daten selbständig vornehmen. Die Projektgesellschaft gematik versucht aber derzeit alle Probleme zu lösen, damit die Patienten in Zukunft problemlos auf weitere medizinische Anwendungen, die auf der eGK gespeichert sind, einen Zugriff haben.

Quelle: Ärzteblatt