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Seit dem 1. Oktober haben Patienten einen Anspruch auf Erstellung eines Medikationsplans durch ihren Hausarzt, wenn mindestens drei Arzneimittel zulasten der Krankenkassen verordnet wurden. Stiftung Warentest hat dies getestet und festgestellt, dass nur die Hälfte der Patienten einen Medikationsplan hatten, die andere Hälfte ging leer aus. Keiner der Hausärzte bot diesen Plan von alleine an. Auch die Fachärzte wurden überprüft. Sie müssen nach dem neuen Gesetz zwar über die Möglichkeit informieren; einen Medikationsplan erstellen und aktualisieren müssen sie jedoch nicht, was laut Stiftung Warentest aber sinnvoll wäre, da ohne die Pflege der Arzneimittellisten Nachteile für die Patienten entstehen können. Auch die Apotheken wurden getestet, dabei fiel auf, dass die Pharmazeuten zum Teil vom Gesetzesanspruch der Patienten wenig Kenntnis hatten. Doch auch Apotheken müssen bei Erwerb eines rezeptfreien Medikaments auf Wunsch des Patienten den Plan aktualisieren. Patienten haben allerdings in der Apotheke keinen Rechtsanspruch auf Prüfung des Medikationsplans. Alles in allem ist der Medikationsplan und dessen Aktualisierung für den Patienten wichtig, da es so nicht so leicht zu einer Überdosierung, zu Neben-und Wechselwirkungen, auch mit OTC-Präparaten, kommen kann.

Quelle: Apotheke-adhoc