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Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), welche seit 2004 eine satzungsfähige Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, soll in der nächsten Legislaturperiode nun endgültig umgesetzt werden. Auf einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der letzten Woche wurde dabei der Zeitplan festgelegt: Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Industrie müssen bis zum 31.12.2018 alle Voraussetzungen für die ePA und das geplante Patientenfach schaffen. Zudem soll bis Ende 2021 jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland über eine einrichtungsübergreifende ePA verfügen, die sektor-und fallübergreifend alle wichtigen Gesundheitsdaten speichert. Dies hätte eigentlich laut E-Health-Gesetz schon 2019 geschehen sollen, da die ePA oder auch die elektronische Gesundheitsakte (eGA) in den deutschsprachigen Ländern ein zentraler Pfeiler der von Industrie und Gesundheitsbehörden verfolgten E-Health-Konzepte ist. Im ersten Schritt sollen Anbieter, die die ePA entwickeln, die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen schaffen, dass elektronische Arztbriefe gespeichert werden können und Medikationspläne verwaltet werden können, so Oliver Schenk, Leiter der Grundsatzabteilung im Gesundheitsministerium; dann folgen weitere Ausbauschritte. In die eGA sind bislang ohne Erfolg auf Umsetzung 2,2 Mrd. Euro geflossen.

Quelle: Ärztezeitung