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Es gibt im Jahr 2018 eine Reihe von Neuerungen im Gesundheitswesen, das geht aus einer Pressemitteilung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor. Zum 1. Januar 2018 ändert sich für Versicherte folgendes:

  • Versicherte erhalten bis zu 103,25 Euro Krankengeld pro Tag, 2017 waren es etwa zwei Euro weniger.
  • Der sogenannte Freibetrag wird angehoben, dies führt zu Entlastungen bei den Zuzahlungen. Beitragszahler mit einem erwachsenen Angehörigen können bis zu 126 Euro sparen, jeder weitere Angehörige bis zu 84 Euro und
    Kinder bis zu 72 Euro.
  • 552 Mio. Euro werden für die Prävention und Gesundheitsförderung z.B. in öffentlichen Einrichtungen bereitgestellt, das sind 7,65 Euro pro Versichertem und 12 Mio. Euro mehr als 2017.

Ab 1. Juli 2018 haben Kleinkinder, pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen neue Rechte auf Leistungen der Zahngesundheit. Kleinkinder unter 30 Monaten können zu Früherkennungsuntersuchungen (wahrscheinlich aber erst Ende 2018), die Versicherten mit Pflegegraden und Behinderungen können zukünftig zweimal im Jahr zu Vorsorgeuntersuchungen und Zahnsteinentfernungen zum Zahnarzt.

Quelle: Krankenkassen direkt