Nach dem Vorbild der Schweizer, die schon seit dem Jahr 2000 die telemedizinische Versorgung rund um die Uhr anbieten, will jetzt auch Deutschland das Fernbehandlungsverbot landesweit lockern, nachdem im Bundesland Baden-Württemberg das Modellprojekt zur ausschließlichen Fernbehandlung angelaufen ist. Die telemedizinische Vernetzung ist vor allem für ländliche Regionen, in denen Ärztemangel herrscht, ein großer Vorteil. Das geltende Regelwerk der Berufsordnungen für Ärzte verbietet zur Zeit die ausschließliche Beratung und Behandlung mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel, also Video, Telefonie oder Skype. Allerdings will die Bundesärztekammer (BÄK) das deutsche Gesundheitswesen revolutionieren, indem sie die „auschliessliche Beratung oder Behandlung über elektronische Kommunikationsmedien erlaubt, wenn dies im Einzelfall ärztlich vertretbar ist“. Die Ärzteschaft hatte sich zwar jahrelang gegen die Fernbehandlung gewehrt, doch schon 2017 hatte man beschlossen, das Regelwerk zu lockern, sodass Onlinesprechstunden auch möglich sind, wenn Arzt und Patient sich gar nicht persönlich kennen. Doch auch hier gibt es Vorgaben, die eingehalten werden müssen, dazu gehören, dass der Arzt seine Patienten über die reine Online-Beratung aufklärt und anschließend eine sorgfältige Dokumentation aller Behandlungen und Befunde hinterlegt.
Quelle: spiegel-online