Wie das NRW-Landessozialgericht schätzt, gehen zurzeit mehrere Zehntausend Klagen von Krankenkassen gegen Kliniken ein. Bundesweit sollen es laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über 200.000 Klagen mit einer Rückforderung von bis zur einer halben Milliarden Euro sein.
Hintergrund sind falsch berechnete Behandlungskosten, die die Kassen von den Kliniken zurückfordern. Der Bundestag beschloss Anfang November, die Verjährungsfrist von vier auf zwei Jahre zu kürzen. Das führte dazu, dass die Kassen massenhaft Klagen bei den Sozialgerichten einreichten.
Die DKG nennt das Vorgehen der Kassen eine „schamlose Geldschneiderei“, erklärt aber gleichzeitig, eine konstruktive Lösung finden zu wollen. Dagegen verteidigte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen die Maßnahme mit der Begründung, dass die Krankenkassen ihre Ansprüche und die der Beitragszahler nicht verlieren wollen.
Berichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zufolge gingen im Vergleich zum Vorjahresmonat beim Sozialgericht Duisburg 1000 zusätzliche Klagen ein. Gleichzeit waren es beim Sozialgericht Dortmund 2000 mehr, hinter denen mehr als 10.000 Verfahren stecken könnten, da auch mehrere Abrechnungsfälle in einer einzigen Klage zusammengefasst wurden. Das Justizministerium zählte das 25-fache an Fällen in dem Sachgebiet im Vergleich zum Vorjahr. Nun muss geprüft werden, wie man diesen Anstieg personell und organisatorisch lösen kann.
Die Klagen könnten Krankenhäuser in Belastungssituationen bringen, die in Einzelfällen die Versorgungssicherheit gefährden. Dementsprechend hat der Bundesrat den Bund in der vergangenen Woche zu Lösungen aufgefordert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte Gespräche mit den Beteiligten an.
Quelle: Apotheke Adhoc