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Der GKV-Spitzenverband als Projektleitung hat seit Juli 2015 das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis für gesetzlich Krankenversicherte überarbeitet und verbessert. An der Aktualisierung, die im Dezember 2018 abgeschlossen war, waren viele Partner des Gesundheitswesens beteiligt. Hierzu gehören Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen, der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung), medizinische Fachgesellschaften, der MDS (Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes), Sachverständige, die Krankenkassen selbst und ihre Verbände und natürlich Patientenvertretungen. 41 Produktgruppen mit 32.500 Produkten wie Bandagen, Hörgeräte, Inkontinenzartikel…, alphabetisch sortiert, wurden so überarbeitet und fortgeschrieben, was zu Verbesserungen führte, von denen aktuell die GKV-Versicherten medizinisch und technisch profitieren. Die Patienten erhalten nach der Überarbeitung Hilfs- und Pflegehilfsmittel mit verbesserter Produktqualität und gestärkte Versichertenrechte. Außerdem haben sie einen leichteren Zugang zu Produktinnovationen sowie eine umfassende Beratung durch die Erbringer dieser Leistungen. Zudem muss die Individualität jedes Einzelnen bei der Auswahl der Hilfsmittel Berücksichtigung finden. Auch wurden die Dienstleistungsanforderungen an die Leistungserbringer erhöht, die den gesamten Versorgungsprozess von der Auswahl über die Beratung und die Abgabe der Hilfsmittel steuern. Verbesserungen in diesem Zusammenhang gibt es auch bei den Leistungsansprüchen und Versorgungsmöglichkeiten, die das Gesetz zur Stärkung der Heil-und Hilfsmittelversorgung (HHVG) vorgibt. Fortschreibungen des Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses alle fünf Jahre im Hinblick auf  vor allem digitale Versorgungsangebote werden kontinuierlich weitergeführt, um die Hilfsmittelversorgung auf einem hohen Niveau im internationalen Vergleich zu halten. Die Leistungserbringer wie Sanitätshäuser und Apotheken, die die GKV-Versicherten versorgen, müssen allerdings immer erst zuzahlungsfreie und kassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel anbieten und die Patienten darüber aufklären, dass, wenn sie teurere Alternativen wünschen, diese zuzahlungspflichtig sind. Zahlreiche Verbesserungen nach der Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses sind motorbetriebene und computergesteuerte Exo-Skelette, myoelektrisch gesteuerte Armprothesen, Rollatoren von unter zehn Kilogramm Gewicht und vieles mehr, um nur einige Beispiele zu nennen. 

Quelle: www.krankenkassen-direkt.de