Für das Jahr 2023 prognostizieren Expert:innen eine noch angespanntere Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und mögliche Einschnitte für alle Beteiligten, Versicherte und Apotheken eingeschlossen. Ein Zeitungsinterview in der Osnabrücker Zeitung (NOZ) von Prof. Karl Lauterbach (SPD) und eine sich anschließende Bundespressekonferenz brachten viele Gemüter zum Kochen: Demnach sorgte der Bundesgesundheitsminister für ordentlich Wirbel, als er ankündigte, dass ein Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen Einschnitte im Arzneimittelbereich mit sich bringen würde.
Auf der Suche nach weiteren Sparmöglichkeiten nannte Lauterbach auch andere mögliche Mittel wie Beitragstariferhöhungen oder aber die Erhöhung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Genaueres ließ er dabei offen, allerdings gilt es bei den GKV-Finanzen im Jahr 2023 Finanzierungslücken von 17 Milliarden Euro zu füllen. Dies könnte laut Bundesgesundheitsminister durch vier Stellschrauben gelingen: Die Hebung der Effizienzreserven im Gesundheitssystem, die Nutzung von Reserven der GKV, eine Gewährung von zusätzlichen Bundeszuschüssen und sowie als vierte Maßnahme eine Beitragsanhebung.
Allerdings widersprachen Apotheker und Versicherer, vor allem der AOK-Bundesverband und der Verband der Ersatzkassen (vdek), die beide Beitragserhöhungen als letztes Mittel ansehen, aber auch für lösungsorientiertes Denken stehen. Der GKV-Spitzenverband hingegen hält Lauterbachs Vorstoß für umsetzbar, um die gewaltige Finanzierungslücke zu schließen, plädiert allerdings für eine ordentliche Lösung. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und eine Kostenreduktion durch Gegenfinanzierung bei der Gesundheitsversorgung von Arbeitslosen wären denkbar, um die Lücke mit 15 Milliarden Euro zu füllen.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hält vor allem die von Lauterbach hervorgebrachte und mittlerweile gekippte Anhebung des Apothekenabschlags im Entwurf zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Apotheker für unzumutbar und wird weiterhin aus diesem Grund das Gesetzgebungsverfahren genau beobachten.
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de