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Die Bundesregierung hat erst kürzlich beschlossen, dass die elektronische Patientenakte (ePA) bereits in einiger Zeit automatisch für alle Krankenversicherten in Deutschland eingerichtet wird, um mehr Effizienz und Qualität in der Gesundheitsversorgung von morgen zu etablieren.  

Dabei wird die komplette Krankengeschichte (Anamnese) von PatientInnen, beziehungsweise deren Gesundheitszustand, für alle Akteure im Gesundheitswesen schnell erkennbar sein; für Forschungszwecke werden anonymisierte Daten versendet, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit, das die gematik mit der automatisierten Einrichtung der ePA beauftragt hat.  

Durch einen Gesellschafterbeschluss der gematik soll die Testphase, die seit dem 1. Januar 2021 auf freiwilliger Basis läuft, in einen Automatismus umgewandelt werden, das heißt, dass alle Versicherten in Zukunft automatisch eine ePA bekommen, sei denn sie widersprechen aktiv. Beim jetzigen Opt-in-Verfahren müssen sich PatientInnen aktiv darum kümmern, dass sie an die ePA angeschlossen werden. Das neue Verfahren „Opt-out“ dagegen arbeitet mit Widerspruch, wenn die Patientin/der Patient gegen eine digitale Akte ist.  

Das neue Verfahren wird zurzeit noch von der gematik geprüft und wird in vier Entscheidungsstufen eingeteilt; von der Einrichtung der ePA, bis zum Zugriff auf die Akte, ihre Befüllung und die anonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken.  

Der Verantwortliche für die inhaltliche Ausrichtung der gematik ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der aber mit dem Bundesdatenschutz ein Problem bekommen könnte.  

Quelle: hcm-magazin.de