Politiker fremder Parteien, Wohlfahrtsverbände und Krankenkassen reagieren mit heftiger Kritik und Unverständnis auf den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der mit „maßvollen Erhöhungen“ des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung und Steuermitteln das Ruder in der angespannten Situation der Pflegeversicherung rumreißen will.
Die geplante BMG-Pflegereform löste eine große Diskussion unter den Politikern aus. Die SPD/Grünen sind für weitere übergreifende Maßnahmen. Andere Parteien sehen die Lage der Pflegeversicherung als prekär an und fürchten sogar eine Zahlungsunfähigkeit, wenn keine übergreifende Strukturreform folgen sollte.
Lauterbach plant 6,6 Milliarden Euro zusätzliche Gelder und eine Pflegegeld-Erhöhung um fünf Prozent. Vier Milliarden Euro sollen dabei für Leistungsverbesserungen aufgewendet werden. Stark steigende Kosten und ein Defizit in der Pflegeversicherung sollen laut BMG zu einer Beitragssatzerhöhung um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens führen und dadurch kompensiert werden. Das Bundesverfassungsgericht will Eltern von Kindern stärker entlasten als Kinderlose und gibt daher einen Beitragssatz von erhöhten vier Prozent vor. Die Beiträge von Eltern sollen zudem für Kinder bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Prozentpunkte je 1. und 2. Kind abgesenkt werden. Bis zum fünften Kind soll eine geplante Absenkung greifen.
Angehörige in der häuslichen Pflege sollen durch Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge zusätzlich entlastet werden, wobei der Deutsche Caritasverband pflegende Angehörige als nahezu leer ausgehend wahrnimmt. 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause betreut und müssten eine unbürokratische Inanspruchnahme gewährleistet bekommen, fordert der Verband.
In der häuslichen Pflege soll es laut Bundesgesundheitsminister in den Jahren 2025 und 2028 aber eine automatische Dynamisierung und Pflegeunterstützungsgeld geben. Zudem werden berufstätige Pflegende mit 10 Tagen „Freistellung in Notlagen“ begünstigt.
Ab dem 1. Januar 2024 plant Lauterbach zudem eine Zuschlagserhöhung der Beiträge von BewohnerInnen stationäre Pflege-Einrichtungen.
Quelle: aerzteblatt.de