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In einer Stellungnahme der Bundesregierung auf Anfrage der Unionsabgeordneten lehnt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch weiterhin eine „mögliche Rückkehr“ zu Hilfsmittelausschreibungen ab, die im Jahr 2019 abgeschafft wurden, weil es zu Beschwerden durch Qualitätsdefizite gekommen ist. Bei der Hilfsmittelversorgung in Deutschland sind demnach keine neuerlichen Ausschreibungen in Sicht, wohl aber ein Vertragswettbewerb.  

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion, dass das Festhalten an Ausschreibungen eine Vereinheitlichung von Preis und Qualität zur Folge hat, ein Vertragswettbewerb allerdings mehrere Wettbewerber zulässt. Das BMG will daher keine Vereinheitlichung, aber einen Abbau von Bürokratie, weil sich durch Vereinheitlichen negative Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung und Innovationsfähigkeiten von Produkten zur Hilfsmittelversorgung ergeben könnten.

Die Bundesregierung prüft aber, ob und gegebenenfalls, wie sich die Hilfsmittelversorgung stärker standardisieren lassen würde, ohne dabei auf Ausschreibungen zurückgreifen zu müssen. Bei einer neuerlichen Wiederzulassung von Ausschreibungen „wären Risiken für die Versorgungsqualität nicht auszuschließen“. Hinsichtlich der Beteiligung von Kliniken an Sanitätshäusern ist die Bundesregierung gelassen, auch wenn bei der Entlassung von PatientInnen Hilfsmittel für bis zu sieben Tagen verordnet werden können und die Möglichkeit besteht im Entlassmanagement Profit zu schlagen. Die Abgeordneten beurteilen die Gewinnerzielung von Krankenhäusern als unproblematisch, auch wenn Krankenhäuser wie die Sana Kliniken ihre PatientInnen an beteiligte Sanitätshäuser zuweisen.  

Quelle: gesundheitsprofi.de