Auf dem Branchentreff für die moderne Hilfsmittelversorgung, der OTWorld 2024, diskutierten ExpertInnen aus der Hilfsmittel-Branche zusammen mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, kurz BIV-OT, Chancen und Möglichkeiten für das ab Juli 2027 verpflichtend einzuführende E-Rezept, hinsichtlich Verordnungen für Hilfsmittel. Vorstandsmitglied Thomas Münch vom BIV-OT erklärte auf der Fachmesse Mitte Mai, dass die eVerordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel als Pilotprojekt die Digitalisierung dieses Bereiches voranbringen soll. Abgescannte eVO können demnach nicht mehrfach eingelöst werden, da der Fachdienst Doppelversorgungen ausschließt und sperrt.
Interessant ist auch die Frage, was nicht präqualifizierte Leistungserbringer dürfen. Danach werden eVerordnungen abgewiesen und wieder freigegeben. Fehlerhafte E-Rezepte für Hilfsmittel, auf denen beispielsweise die Diagnose fehlt, werden nicht angenommen. Allerdings erklärt der Fachmann, dass die Praxisverwaltungssoftware-Systeme der Arztpraxen Fehler vermeiden. Branchen-ExpertInnen fordern aber trotzdem ein Zugangsrecht zur elektronischen Patientenakte (ePA) für Dokumentationen, um die Versorgungs- und Lebensqualität von PatientInnen zu steigern. Leistungserbringende Unternehmen sorgen sich danach auch um hohe Kosten für Digitalisierungsmaßnahmen, zu denen Technik und Software gehören. Findet eine Kostenübernahme statt und wenn, durch wen? Wenn alle „Kinderkrankheiten“ ausgemerzt sind, muss der Standard-Versorgungsprozess reibungsfrei laufen, damit auch Dauer- und Folgeverordnungen fehlerfrei sind.
Für viele Fachleute ist die eVO für orthopädische Hilfsmittel oder Hilfsmittel allgemein eine größere Herausforderung – durch Komplexität und Vielfalt – als das E-Rezept für Arzneimittel, auch weil einige betagte und kranke PatientInnen kein Papierrezept mehr in den Händen halten. Bis ein Mehrwert für alle Akteure des Hilfsmittel-Leistungsprozesses erreicht ist, muss er gut durchdacht und erprobt werden.
Quelle: gesundheitsprofi.de