Im Jahr 2025 dürfen sich pflegebedürftige Menschen und ihre Familien auf mehrere wichtige Änderungen im Bereich der Pflege freuen. Die lang ersehnten Erhöhungen der Pflegeleistungen und eine Flexibilisierung der Pflegebudgets sollen nicht nur für mehr finanzielle Entlastung sorgen, sondern auch den Zugang zu Pflegeleistungen verbessern. Diese Veränderungen sind das Ergebnis der letzten großen Pflegereform, die 2023 verabschiedet wurde.
1. Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl das Pflegegeld als auch die anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Anhebung wurde bereits 2023 im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen. Eine erneute Anpassung ist frühestens für 2028 geplant, wobei sich die Höhe dann an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung orientieren wird.
Die neuen Pflegegeldbeträge für 2025:
- Pflegegrad 2: Erhöhung von 332 Euro auf 347 Euro
- Pflegegrad 3: Erhöhung von 573 Euro auf 599 Euro
- Pflegegrad 4: Erhöhung von 765 Euro auf 800 Euro
- Pflegegrad 5: Erhöhung von 947 Euro auf 990 Euro
Diese Erhöhungen kommen insbesondere den pflegebedürftigen Menschen zugute, die ihre Pflege überwiegend selbst organisieren, oftmals mit Unterstützung von Angehörigen oder Freunden.
2. Einführung eines gemeinsamen Jahresbudgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 wird es eine wichtige Neuerung in der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege geben: Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammengefasst. Diese Summe entspricht der bisherigen Gesamthöhe der beiden separaten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Vorteile des neuen Budgets:
- Flexibilität: Pflegebedürftige können ab Pflegegrad 2 beide Pflegearten nach Bedarf und ohne strenge Vorgaben flexibel miteinander kombinieren. Bisher gab es Regelungen, die die Nutzung der Budgets einschränkten, etwa durch die Notwendigkeit, nur einen Teil des jeweiligen Budgets für die andere Pflegeart zu verwenden.
- Vereinfachung: Der Zugang zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird dadurch deutlich einfacher, da die Anforderungen und Bedingungen für beide Pflegearten angeglichen werden. Beispielsweise muss für die Verhinderungspflege nicht mehr nachgewiesen werden, dass die häusliche Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten stattfindet.
Diese Reformen sind ein wichtiger Schritt, um die Pflege in Deutschland auch künftig gut abzusichern und für alle Beteiligten einfacher und gerechter zu gestalten
Quelle: pflege.de