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Die Justus-Liebig-Universität (JLU) und das Universitätsklinikum, beide mit Sitz in Gießen, haben eine Einwilligungserklärung für eine standardisierte und datenschutzkonforme Nutzung von Patientendaten und Bioproben etabliert; für medizinische Forschungszwecke und um eine rechtssichere Grundlage für angeschlossene Kliniken zu gewährleisten. Die einheitliche und weit gefasste Einwilligungserklärung wird als BIC (Broad Informed Consent) bezeichnet und soll allen Universitätskliniken neue Erkenntnisse für wissenschaftliche Zwecke liefern. Der Standort Gießen hat zu diesem Zweck ein sogenanntes MIRACUM-Konsortium gebildet, das innovative Konzepte zur digitalen Nutzung und Vernetzung von Forschungs- und Versorgungsdaten in Bezug auf innovative Diagnostik- und Therapiemethoden entwickelt, nachdem die Medizininformatik-Initiative (MII) des Bundes diese Zielsetzung ausgegeben hat. Initiiert wurde das Ganze vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF. Bei der Entwicklung der BIC wurde auch die Biobank-Nutzung mit Bioproben von PatientInnen nicht vernachlässigt und von ExpertInnen für moderne und zukunftsweisende Forschung entwickelt. Die Verwaltung der drei spezifischen Bereiche unterliegt dabei verschiedenen Fachbereichen: Einwilligungserklärungen werden von der Treuhandstelle verwaltet, die Patientendaten unterliegen der Kontrolle des Datenintegrationszentrums Gießen und die Bioproben der FB11-Biobank dem Medizinbereich 11 der JLU. Die Biobank ist nochmals in verschiedene Teilbereiche untergliedert, die alle unter dem Dach der FB11-Biobank zu finden sind, wie zum Beispiel Bioproben von Tumor-, Lungen und -Herzerkrankungen sowie neurologischen und neuroonkologischen Krankheitsbildern. Zudem gibt es enge Kooperationen, auch um Forschungsvorhaben leichter umzusetzen und innovative Therapien zu entwickeln; immer aber stehen Datenschutz- und Ethikstandards und deren Einhaltung im Vordergrund, für eine moderne Medizin und Internationalität.  

Quelle: e-health-com.de