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Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung, kurz SVDGV, warnt vor Versorgungslücken in der telemedizinischen Versorgung, wegen geplanten weiteren Regelungen der Selbstverwaltung, die zum 1. April dieses Jahres erweitert wurden. Auch für den 1. September werden verpflichtende Ersteinschätzungsverfahren – von KBV und GKV-Spitzenverband initiiert – den administrativen Verwaltungsaufwand inklusive Honorarkürzungen vergrößern. Videosprechstunden werden dann für bestimmte Gruppen von PatientInnen weiter limitiert, weil es eine strukturelle Ausgrenzung von „unbekannten“ PatientInnen geben wird, die in vier Quartalen hintereinander in keiner Praxissprechstunde waren, weil sie vielleicht in unterversorgten Gebieten wohnen. Aus einer SVDGV-Erklärung geht hervor, dass GKV-Versicherte ohne aktuelle Hausarzt-Versorgung von dieser pauschalen Regulierung (Anteile von „unbekannten“ und „bekannten“ Personen) und von einer Mengenbegrenzung für die telemedizinische Konsultation betroffen sein werden. Auch führen Honorarkürzungen überdies dazu, dass Behandlungen bei „unbekannten“ Patientinnen finanziell reizlos werden. Der Spitzenverband findet Marktsteuerung das falsche Signal für eine Verbesserung der Versorgung. Stattdessen muss die neue Bundesregierung Mittel und Wege finden, dass Telemedizin keine Nischenlösung bleibt, sondern eine tragende Säule in der deutschen regulären Gesundheitsversorgung von morgen. Das Digitalgesetz soll telemedizinische Behandlungen stärken und Arbeitserleichterung bieten. Alternativ droht zusätzlicher Verwaltungsaufwand für das Monitoring von „unbekannten“ PatientInnen.  

Quelle: e-health-com.de