Seit dem 17. Mai 2025 gilt die neue Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA. Ziel der Reform ist es, die Verordnung von Hilfsmitteln – insbesondere für Menschen mit komplexen Behinderungen – auch per Videosprechstunde oder Telefon zu ermöglichen und so zu erleichtern. Erste Stimmen aus der Betroffenenperspektive kritisieren jedoch, dass es sich eher um Symbolpolitik als um echte Verbesserung handelt. So betont Ralph Milewski (kobinet-nachrichten), dass die neue Regelung etablierte, alltagsnahe Praxis formalisiere und einschränke, statt sie zu erleichtern. Telefonische Verordnungen seien nur noch „ausnahmsweise“ möglich, Videosprechstunden nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Die Verantwortung werde verschoben – mit dem Fokus auf rechtlicher Absicherung für Ärzt:innen statt auf Versorgungssicherheit für Patient:innen. Zentrale strukturelle Probleme wie fehlende Verbindlichkeit ärztlicher Verordnungen, Genehmigungshoheit der Krankenkassen oder mangelnde Fristen bleiben bestehen. Fazit: Die neuen Regelungen verbessern möglicherweise den Weg zum Rezept – nicht aber den Zugang zur tatsächlichen Versorgung.
Quelle: MTD-Instant KW 21/2025