Einige Berufsverbände der Heilmittel-Leistungserbringer kritisieren die bald schon, zum 1. Januar 2026, vorgesehene Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur (TI) und dringen auf eine Einleitung der Fristverschiebung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) durch die Politik, beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Derzeit haben alle Verbände zusammen 75.000 Mitglieder, die die Interessen von sieben Heilmittelverbänden vertreten. Für fünf von ihnen – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, Deutscher Bundesverband für Logopädie, Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie, Deutscher Verband Ergotherapie sowie Bundesverband der Podologen – kommt die verpflichtende Einführung der eVO, mit Frist genau ein Jahr später, zu schnell. Die TI hätte nach Ansicht der Verbände das Potenzial für eine zielgerichtete Patientenversorgung, jedoch ist der Zeitpunkt für viele sinnlos; auch, dass die Anbindungspflicht erst ein Jahr später kommt. Die Verbände erklärten vor kurzem, dass verfügbare TI-Anwendungslösungen (KIM und TIM) keinen Nutzen und spürbaren Mehrwert für PatientInnen und Leistungserbringer böten und Kosten sowie Aufwand zu hoch seien. Zudem ist auch noch nicht klar, wer die Kosten für die mobilen Konnektoren trägt. Bereits seit Mitte 2024 läuft die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) für die eVO und den Anschluss an die TI in einigen Bereichen der Mitglieder der Heilmittel-Leistungserbringer, der für den Anschluss an die TI zwingend erforderlich ist. Eine problembehaftete Beschaffung des Ausweises in dafür vorgesehenen Stellen und Heilmittelbereiche mit unzureichender Finanzierungsvereinbarung durch den GKV-Spitzenverband erschweren die Angelegenheit. Flächendeckung bei der Beantragung ist zudem auch erst seit April dieses Jahres gegeben. Damit alle Akteure einen Nutzen von der eVO haben, setzen die Verbände auf Freiwilligkeit und auf Verschiebung der Frist bis zu einem Zeitpunkt, an dem auch die technischen Prozesse genau definiert sind.
Quelle: MTD 23/2025