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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will bestimmte Berufe in der Pflege attraktiver machen und die Versorgungssicherheit damit erhöhen.  Zum Sommer dieses Jahres sollen daher zwei von der Ampelkoalition geplante Pflegegesetze, das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegeassistenzgesetz, als Gesetzesentwürfe ins Kabinett gebracht werden, das hat Warken im Rahmen von Bundeshaushaltsberatungen angekündigt. Demnach soll das Pflegekompetenzgesetz zur Befugnis-Erweiterung fast unverändert als Referentenentwurf vorgelegt worden sein. Das Gesetz befasst sich mit der Erweiterung von Aufgabenbereichen für qualifizierte Personen in der Pflege, die ärztliche Kompetenzbereiche übernehmen könnten. Das Pflegeassistenzgesetz kümmert sich um die bundesweite Vereinheitlichung der bisher 27-fach landesrechtlich geregelten Ausbildung zum Berufsbild der Pflegeassistenz; inkludiert sind Vergütungsregelungen und noch die in Teilen strittige Ausbildungszeit, die momentan mit 18 Monaten vorgesehen ist. Das Gesetz erarbeitet ein neues Profil zur Assistenz in Pflegeberufen und grenzt Pflegehilfe- beziehungsweise Pflegeassistenzpersonen in Ausbildung von Pflegefachpersonen ab. Personen in der Pflegeassistenz könnten danach aber Aufgaben aus der medizinischen Behandlungspflege zur eigenen Befugnis-Erweiterung übernehmen und Pflegefachpersonal damit entlasten und zu mehr Effizienz führen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt das zügige Handeln der Bundesgesundheitsministerin, weil damit endlich mehr Strukturen und mehr Qualität in der Pflege erkennbar werden. Auch würden Vergleichbarkeit, Berufsmobilität und Professionalität mit zwei neuen Gesetzen aufgewertet, so der DPR.  

Quelle: aerzteblatt.de