Der Bundesverband Medizintechnologie, kurz BVMed, macht sich für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) stark und unterstützt damit die Umsetzung des Gesetzes. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf befürwortet der Verband die Stärkung von Pflegefachpersonen und deren Kompetenzen und Befugnisse, bemängelt jedoch auch, dass die Versorgungsrealität anders aussieht und Fachkräftemangel sowie Bürokratie im Übermaße hinderlich seien. Deshalb müssten vorhandene Strukturen und Qualifikationen von Pflegefachpersonen für mehr Effizienz genutzt und gestärkt werden. Mit der Gesetzesinitiative könnten demnach qualifizierte Pflegekräfte zur Entlastung von ärztlichem Personal im ambulanten und stationären Bereich eingesetzt und eingebunden werden. Die Kompetenzerweiterung des Pflegefachpersonals bedeutet letztendlich Versorgungsqualitätsverbesserung und auch eine Entlastung von ÄrztInnen sowie Sicherheit und Transparenz. Das Vorhaben müsse dabei laut BVMed aber auf alle qualifizierten Pflegefachpersonen institutionsübergreifend (auch Homecare- und Hilfsmittelleistungserbringer) übertragen und ausgeweitet werden. Der momentane Gesetzesentwurf habe aber Lücken und deutet auf Versorgungsdefizite hin, bemängelt der BVMed in der Stellungnahme. Betroffen sind vor allem Bereiche wie Stoma, Inkontinenz, Tracheostoma und Wundversorgung, die vom überarbeiteten Pflegekompetenzgesetz profitieren würden; das gilt vor allem in Versorgungssituationen ohne Pflegedienst, hat der BVMed analysiert. Auch die Folgeverordnung würde vom Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften profitieren, weil chronisch kranke Menschen mit gleichbleibenden Hilfsmittelbedarfen von bürokratieärmeren Prozessen profitieren könnten. Momentan sind ärztliche Verordnungen über den Versorgungsbedarf mit Hilfsmitteln für Krankenkassen-Abrechnungen üblich, die dann zu Gunsten aller Akteure von anderen Pflegefachpersonen übernommen werden könnten.
Quelle: bvmed.de