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Zwölf Bundesländer haben ihre 342 geplanten Fördervorhaben zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft bereits dem Bundesamt für Soziale Sicherung, kurz BAS, angezeigt; Hintergrund ist der Krankenhaustransformationsfonds, der die Bundesländer bei Maßnahmen zur Umstrukturierung und Konzentration auf Leistungsgruppen finanziell unterstützt. Da der Entwurf des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) noch nicht abgeschlossen ist und deshalb Rechtssicherheit aussteht, sind viele Bundesländer erst einmal zurückhaltend. Auch weil bestimmte Vorhaben zwischen den Jahren 2026 und 2029 mit 30 Prozent aus eigenen Haushaltsmitteln gestemmt werden müssen, sonst gibt es nicht 70 Prozent aus dem besagten Fonds. Ab 2023 ändert sich die Unterstützung nochmals zum Schlechteren. Auch das 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG, wartet auf Vervollständigung der Anträge für Fördervorhaben für das Jahr 2026. Bisher wurden nur vorläufige Fördervorhaben angezeigt.  

Die Krankenhausreform wird demnach Leitungsgruppen-abhängig geregelt: Krankenhäuser müssen bestimmte Kriterien erfüllen, sonst dürfen sie nicht innerhalb einer der 61 Leistungsgruppen behandeln und abrechnen. Leistungsgruppen-Antragsverfahren bei der Umsetzung der Krankenhausreform sind vielfach schon abgeschlossen. Zudem gibt es die sogenannte Vorhaltefinanzierung, bei denen Kliniken dann 60 Prozent ihrer Betriebskosten pauschal vorab erhalten werden. Die diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) machen künftig nur noch 40 Prozent bei den Abrechnungen aus. Der ausstehende Erlass der sogenannten Förderrichtlinie ist abhängig vom KHAG, steht aber nicht im Zusammenhang mit der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds. Geldsummen für die Finanzierung der Vorhaben in den einzelnen Bundesländern sind aber noch nicht überall feststehend.  

Das Bundesland Berlin erwartet demnach eine bereitstehende Summe von nur 15 Millionen Euro für zwei Jahre, während Niedersachsen 600 Millionen Euro für das Jahr 2026 für Klinikumstrukturierungen erwarten darf.  Was auch noch aussteht, sind Prüfungen des Medizinischen Dienstes in vier Bundesländern, ob Klinikern überhaupt Leistungsgruppen-gerecht behandeln können, denn Krankenhäuser benötigen entsprechendes medizinisches Personal und Equipment für Leistungsgruppen-erfüllende Tätigkeiten.  

Quelle: aerzteblatt.de