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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Februar 2011 müssen private Krankenversicherer an der Umstellung von geschlechtsspezifischen auf neutrale Verträge zu arbeiten. Privatpatienten, die schon lange einen Vertrag haben, müssen somit mit einer Umwandlung der Policen in Unisex-Tarife rechnen. Ab Ende Dezember 2012 müssen die Versicherer Tarife anbieten, bei denen Frauen und Männer für die gleiche Leistung den gleichen Beitrag bezahlen.

[ilink url=“http://www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:unisex-tarife-nicht-mit-links-zu-machen/60139565.html#utm_source=rss2&utm_medium=rss_feed&utm_campaign=/unternehmen“]Link zur Quelle (Financial Times)[/ilink]