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Der Referentenentwurf hat zum Ziel, die Qualitätsstandards der Apothekenversorgung weiter zu steigern. So sieht der Entwurf vor, dass Apotheken, die Defekturarzneimittel herstellen, ein Qualitätsmanagementsystem haben müssen. Unverändert gilt 110 Quadratmeter als Mindestgröße für eine Apotheke. Zur patientenindividuellen Verblisterung ist zudem ein separates Labor erforderlich, die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen werden genauer präzisiert. Auch für die Patientenberatung sieht der Entwurf Maßgaben vor, wie die Sicherstellung, dass der Patient die Beratung in deutscher Sprache verstehen kann.

Vor allem an den Vorschlägen zur Neuordnung für den Filialbetrieb – so sollen Apotheken eines Filialverbundes Notdienste bündeln und die Fertigung von Defekturarzneimitteln delegieren können – nimmt die ABDA Anstoß und fürchtet gar einen Qualitätsverfall.

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