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Die Aufsicht der Sozialversicherungen von Bund und Ländern stellt fest: „Grundsätzlich ist die korrekte und vollständige Kodierung von Diagnosen stets vertragsärztliche Pflicht und eine gesonderte Vergütung der Krankenkassen alleine für die Kodierung von Diagnosen unzulässig.“ Sollten die Krankenkassen allerdings weiterhin versuchen, Ärzte in ihrer Diagnose durch unzulässige Beeinflussungen zu manipulieren, droht den Kassen Ärger. Die Behörden haben dazu einstimmig rechtliche Rahmenbedingungen abgesteckt und werden die entsprechenden Maßnahmen anwenden. Durch den Wettbewerb, der unter den gesetzlichen Kassen herrscht, hat man versucht, Ärzte dazu zu bewegen, möglichst viele Diagnosen für Patienten zu dokumentieren. Berichten zufolge, würden Ärzte von den Krankenkassen Prämien von zehn Euro je Fall kassieren. Der Abrechnungsbetrug wird wird auf jeden Fall weiterverfolgt und geahndet. 

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/abrechnungsbetrug-kassen-drohen-konsequenzen/“] Name der Quelle (Apotheke adhoc)[/ilink]